Patentierung von Lebewesen
In Europa wurden bereits menschliches Blut, menschliche Organe,
Embryonen und Eizellen und über 1000 Gene des Menschen patentiert.
Der menschliche Körper und seine Teile werden industriell ausgeschlachtet. |
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Obwohl Lebewesen keine "Erfindung" sind, ist es möglich, dass
gentechnisch veränderte Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen und Gene von Menschen patentiert werden.
Wird zum Beispiel ein Gen einer Pflanze verändert, so ist diese Pflanze
das Eigentum des Patentinhabers und sogar alle Nachkommen dieser Pflanze
fallen unter das Patent! Will jemand nun diese Pflanze anbauen, muss er
Lizenzgebühren an den Patentbesitzer zahlen. Bauern, die diese Pflanze
einmal angebaut haben, dürfen nicht mehr einen Teil der eigenen Ernte zurückbehalten,
um ihn als Saatgut für das nächste Jahr einzusetzen, weil sie damit
das Patentrecht verletzen. Bauern werden so abhängig gemacht von
Gentechnik Konzernen.
Hat eine Firma z.B. ein Gen von einem Krankheitsvirus patentiert, kann sie verbieten, dass Andere an der Erforschung eines Heilmittels gegen diese Krankheit forschen dürfen, weil sie nur allein daran verdienen will. So kann die Forschung erheblich verzögert oder sogar verhindert werden und die Ausweitung der ohnehin schon bestehenden Monopole ist so vorgezeichnet.
Fotoaktion "Kein Patent auf Leben" (10.1.2000)
Über 70 Aachener Bürger haben sich am Samstag beim Greenpeace-Stand in der Großkölnstraße mit einem Schild "Leben ist nicht patentierbar" fotografieren lassen. Damit drückten sie ihren Protest gegen die Patentierung von Lebewesen, einschließlich des Menschen aus. Greenpeace sammelt in einer bundesweiten Aktion Protestfotos.
Seit 1995 ist die Patentierung von Pflanzen und Tieren aufgrund eines Einspruchs von Greenpeace gestoppt. Doch im Juni 1999 entschied der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes (EPA) eigenmächtig und unbemerkt von der Öffentlichkeit, die Vorschriften neu auszulegen und seit 1. September 1999 Patente auf Pflanzen und Tiere zu erteilen. Heilpflanzen aus den Urwäldern sind davon genauso betroffen wie die Frage, ob Saatgut weltweit monopolisiert werden darf. Sogar Patente auf menschliche Gene und auf Teile des menschlichen Körpers werden für rechtmäßig erklärt.
Patente auf Leben bedeutet:
- Das Leben wird kommerzialisiert. Lebewesen werden zum Objekt degradiert.
- Die Firmen versuchen durch Patentierung ihrer "neuen Kreationen" bzw. durch das Patentierung von Gensequenzen [ auch menschlichen ! ] Exklusivrechte zu erhalten und damit eine ungeheure Macht. Damit soll die Konkurrenz ausgeschaltet werden. Demnächst bestimmen nur noch wenige Firmen wer was wann forschen darf. Forschung wird blockiert, Medikamente verteuern sich, weil Lizenzgebühren zu zahlen sind (...)
- Letztendlich sind auch wir Verbraucher betroffen, da die wenigen Firmen bestimmen werden, welches Saatgut, welche Zuchttiere, welche Medikamente entwickelt und verkauft werden.
- Die Veränderung unseres Patentrechtes findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Doch Leben ist keine Erfindung, sondern Allgemeingut der Menschheit.
Wir dürfen nicht zulassen, dass Patentanwälte und Konzerne ethische und moralische Grundsätze mit juristischen Tricks aushebeln und
Gesetze umgehen!
Das Europäische Patentamt hat in den letzten Jahren weit über
1000 Patente auf Gene von Menschen und Tieren und etwa 500 Patente auf Saatgut
erteilt. Allein 2005 waren es 206 Patente auf menschliche Gene, 100 Patente
auf Pflanzen und 43 Patente auf Tiere.
Fetter Umsatz mit afrikanischem
Bakterium
Ein Beispiel für Biopiraterie: Bayer verdient an dem Diabetes Mittel Glycobay
jährlich 278 Millionen Euro. Produziert wird es mit Hilfe eines Bakteriums
"Actinoplanes SE50" aus dem kenianischen Ruiru See. Nach der Rio Konvention
sollten Herkunftsländer an den Gewinnen beteiligt werden. Bayer zahlt aber
keinen Cent an Kenia für die Nutzung der genetischen Resourcen.
Patentamt in München genehmigt
Patent auf Kekse!
Im Juni 2003 wurde in München das Patent EP 445929 der Firma Monsanto genehmigt, das Weizen umfasst zur "Herstellung von knusprigen,
mehlhaltigen, essbaren Produkten wie Biskuits oder ähnlichem".
Der indische Hal Nap-Weizen zeichnet sich durch eine hohe Reinerbigkeit
aus, was die jahrzehntelange züchterische Leistung einer bestimmten Region
in Indien ist.
Monsanto hat nun lediglich diesen Weizen mit anderen Pflanzen gekreuzt.
Es handelt sich dabei noch nicht einmal um genmanipulierte Pflanzen und schon
garnicht um eine Erfindung!
Dieser Fall zeigt, welche Dimensionen Patente auf Leben inzwischen erreicht
haben! Monsanto könnte in Zukunft nicht nur Bauern, sondern auch Bäckereien,
Konditoreien und Supermärkte verklagen, wenn sie Kekse oder Kuchen
aus dem von ihnen patentiertem Weizen herstellen oder verkaufen. (s. oben Percy
Schmeiser)
Als Persiflage auf diesen Unfug hat Greenpeace ein Patent mit dem Titel "Richtig
leckere Currywurst" beim europäischen Patentamt in München
eingereicht. Greenpeace stützt den Antrag auf eine genaue Beschreibung
der korrekten Zubereitung, wie etwa der richtigen Saucentemperatur.
Greenpeace hat 2004 Einspruch gegen das Weizen Patent eingelegt.
Mit Erfolg: Das Patent wurde ein Jahr später widerrufen.
Auch Nestlé mischt mit
Nestlé hat nicht nur Patente auf Kakao, Joghurt Bakterien und
Kaffee angemeldet sondern bei der Gelegenheit gleich noch die ganze Kaffeepflanze mit-pantentiert. Das ist eine versteckte Form der Biopiraterie.
Patent auf Schweinezucht
Nach Recherchen von Greenpeace hat Monsanto Patente auf Schweinezucht
angemeldet, die zum Teil übliche Verfahren zur Züchtung aber auch
die Schweine selbst umfassen. Die Patentanmeldungen mit den Nummern WO 2005/017204
und WO 2005/015989 wurden bei der Weltpatentbehöre in Genf für mehr
als 160 Länder angemeldet.
Geschäfte mit menschlichen
Genen
Das isländische Parlament verkauft das gesamte Genpotential
seiner Bevölkerung an eine private Firma, die die Daten wiederum gewinnbringend
an die Pharmaindustrie und Versicherungen weiterverkaufen will.
Als "Vampirprojekt" wird ein Forschungsprojekt bezeichnet, bei dem
700 sogenannten aussterbenden Völkern unter dem Vorwand gesundheitlicher
Vorsorge Blut-, Haar-, und Speichelproben entnommen werden. Die Genproben verschwinden
in den Labors der Industrie und sollen wertvolle Patente ermöglichen.
Patent auf menschliches Sperma
Bei der Durchsicht der Akten des Europäischen Patentamtes in München
hat Greenpeace im Nov 2003 das Patent EP 1196 153 entdeckt, das nicht nur die
chemische Bahandlung von Sperma zur künstlichen Befruchtung sondern gleich
auch das Sperma selbst mit patentiert.
Das gilt auch für das Patent EP 1257168, mit dem außerdem noch das
das Geschlecht des Kindes festgelegt werden kann. Da die EU-Kommission 9 Monate
untätig geblieben ist, hat Greenpeace Einspruch gegen das "Designerbaby
Patent" eingelegt.
Mitschuldig daran ist die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries
(SPD). Diese hatte mehrfach erkennen lassen, dass sie gegen derartige Patente
nicht vorgehen will.
Skandal PatentIm April 2004 deckt Greenpeace ein Skandal-Patent auf: Das Europäische
Patentamt spricht der US-Firma Human Genome Sciences mit dem Patent EP 777684 alle Funktionen eines menschlichen Gens zu. Das Gen produziert ein Eiweiß,
das wichtige Lebensfunktionen für den Körper hat. Die Firma besitzt
nun für Europa Monopolrechte in Zusammenhang mit Krankheiten wie Herzinfarkt, Krebs, Bluthochdruck, Asthma, Allergien, Depressionen, Migräne,
Parkinson, Bluthochdruck und Osteoporose.
Greenpeace fordert:
- Ein Verbot der Patentierung von Lebewesen und deren Genen.
- Patente darf es nur für Erfindungen geben, aber nicht für Gene
oder Lebewesen.
- Gen-Konzerne dürfen keine Besitzansprüche auf das gemeinsame Naturerbe
- die biologische Vielfalt erheben.
Leben ist keine Erfindung!
Eine repräsentative europaweite Umfrage bestätigt: nur 3% aller 4500
befragten Personen aus 15 Ländern sprachen sich dafür aus, dass weiterhin
Patente auf Gene und Lebewesen erteilt werden sollen.
Bundestag beschließt Biopatentrichtlinie
Ende 2004 wird die Biopatentrichtlinie der EU wird mit 4-jähriger Verspätung
nun endlich auch in Deutschland umgesetzt. Die Richtlinie klärt, welche
biotechnologischen Erfindungen patentiert werden dürfen nimmt erstmals
konkrete ethische Vorgaben in das Patentgesetz auf.
Diese Patentrichtlinie schränkt zwar in Deutschland Patente ein,
die menschliche Gene betreffen, sie hat aber keinen Einfluss auf die Patentvergaben
des Europäischen Patentamtes (EP). Greenpeace fordert daher,
dass die Bundesregierung sich in Brüssel für ein europäisches Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen einsetzt.
3 Patente auf Brustkrebs teilweise eingeschränkt
Drei Patente, die spezifische Mutationen des "Gens für Brustkrebs"
umfassen, wurde Mitte 2004 und im Januar 2005 in vielen Punkten eingeschränkt.
Sie umfassen jetzt nur noch einen Gen-Abschnitt, der für die Diagnose von
erblichem Brustkrebs wichtig sein kann.
Der Patentinhaber - die Firma Myriad - verbot anderen Labors die
Durchführung entsprechender Brustkrebs Untersuchungen. Dieses führte
zu Verteuerung der Tests, Behinderung der Entwicklung verbesserter diagnostischer
Verfahren, schlechterer medizinischer Beratung, sowie Monopolbildung.
Aber selbst wenn ein solches Patent später widerrufen wird, dauert es in
der Regel Jahre, in denen vieles blockiert ist.
Ein Erfolg der jahrelangen Greenpeace
Arbeit
Nachdem Grenpeace jahrelang die Patente kontrolliert hat, die das europäische
Patentamt in München genehmigt hat, und immer wieder Skandal-Patente an die Öffentlichkeit gebracht und Einspruch eingelegt hat, beschließt
im Okt 2005 endlich das Europäische Parlament eine Resolution,
umfassende Patente auf Gene und Teile des menschlichen Körpers zu stoppen.
Greenpeace Erfolg im Streit um Stammzellpatente
Nach einer Klage von Greenpeace gegen die Patentierung embryonaler Stammzellen
hat das Bundespatentgericht in München im Dez 2006 erstmals eine Entscheidung
zu den ethischen Grenzen in der Stammzellforschung getroffen. Demnach dürfen
in Deutschland erteilte Patente keinen kommerziellen Anreiz zur Zerstörung
menschlicher Embryonen bieten. Greenpeace klagte gegen das Patent DE 19756864
des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle, das in wesentlichen Teilen
widerrufen wurde.
Auch das Patent EP 1121015 auf tiefgekühlte menschliche Embyronen wurde auf einen Greenpeace Einspruch hin widerrufen.
Auch wenn dies positive Nachrichten sind, so ist es doch nur ein Tropfen auf
den heißen Stein.
Rückfragen bitte an Jorinde Witte. |